Beschluss 19.08.2026
Beschluss der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 19.08.2026
Das Kirchenpflegemitglied Herluyin Nagarajah wurde von der Versammlung einstimmig für die Amtsdauer vom 2026-2030 wiedergewählt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich,
c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte,
Florastrasse 1, 8008 Zürich,
- wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Wald, 19.08.2026 Die Kirchenpflege