Beschluss 08.12.2024
Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 8. Dezember 2024
Das Budget 2025 mit dem Steuerfuss von 12% wurde von der Kirchgemeindeversammlung angenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich
- wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Wald, 08.12.2024 Die Kirchenpflege