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Beschluss 07.12.2025

02. Dezember 2025 Wald ZH

Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 07.12.2025

Das Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 12% wurde von der Kirchgemeindeversammlung abgenommen.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der

Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich,

c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte,

Florastrasse 1, 8008 Zürich,

- wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und

- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen

schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

Wald, 07.12.2025                                                   Die Kirchenpflege