Beschluss 07.12.2025
Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 07.12.2025
Das Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 12% wurde von der Kirchgemeindeversammlung abgenommen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der
Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich,
c/o Silvia Eggenschwiler Suppan, Kull Ruzek Eggenschwiler Rechtsanwälte,
Florastrasse 1, 8008 Zürich,
- wegen Verletzungen von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und
- im Übrigen wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen
schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Wald, 07.12.2025 Die Kirchenpflege