Pfarreiengagement

Bestätigungswahl Pfarrer Jerzy Chlopeniuk

Pfarrwahl Jerzy Chlopeniuk für die Amtsdauer 2024 - 2030

 

 

  1.  Die Kirchenpflege der röm.-kath. Kirchgemeinde Wald ZH hat mit Beschluss vom 21.08.2023 gestützt auf 13 Abs. 3 Kirchengesetz vom 9. Juli 2007 (KiG) i.V.m. Art. 58 der Kirchenordnung der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 (KO) und § 12 des Reglements über die Wahl von Pfarrern und Pfarreibeauftragten vom 11. Dezember 2022 (RWPP) entschieden, den Stimmberechtigten Pfarrer Jerzy Chlopeniuk, 1961, zur Bestätigung für die am 1. Juli 2024 beginnende neue Amtsdauer 2024 - 2030 vorzuschlagen.
  2. Gestützt auf § 12 Abs. 4 RWPP findet die Bestätigung in stiller Wahl statt, sofern nicht binnen 30 Tagen vom Datum dieser Publikation an mindestens 100 Stimmberechtigte das Begehren um Vornahme der Bestätigungswahl an der Urne verlangen. In diesem Fall findet am 3. März 2024 eine Wahl an der Urne statt.
  3. Das Begehren um Durchführung der Urnenwahl ist schriftlich beim Präsidenten der Kirchenpflege (Marcel Schnyder, Röm.-kath. Kirchenpflege, Rütistrasse 31, 8636 Wald) zu stellen und das Begehren ist auf jedem Unterschriftenbogen deutlich anzuführen. Auf dem Begehren haben die unterzeichnenden Stimmberechtigten, Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Adresse anzugeben. Ein Rückzug des Begehrens ist nicht zulässig. Begehren um Vornahme von Pfarrwahlen an der Urne sind nicht öffentlich einsehbar (§ 24 Abs. 5 Verordnung über die politischen Rechte vom 27. Oktober 2004 [VPR]). Namen und weitere Angaben der Unterzeichnenden unterliegen dem Amtsgeheimnis. Öffentlich bekannt gegeben wird lediglich die Anzahl der eingereichten Unterschriften.
  4. Gegen diesen Entscheid kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  5. Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan (Website) der Kirchgemeinde Wald ZH.

 

Wald, 09.09.2023                    Römisch-katholische Kirchenpflege Wald ZH